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BAYERISCHE RECHTSANWALTS- UND STEUERBERATERVERSORGUNG Verrentungstabelle - Rechnungszins - Dynamisierung Zusammenhänge und Konsequenzen Sehr geehrtes Mitglied, für Beiträge ab 2005 gilt eine neue Verrentungstabelle. Hierüber wurden Sie bereits an dieser Stelle im September 2004 unterrichtet. Die Umrechnung der gezahlten Beiträge in Anwartschaften ist auf den ersten Blick deutlich schlechter geworden. Aufgrund zahlreicher Mitgliederanfragen sind daher folgende Zusammenhänge hervorzuheben: 1. Finanzierungsverfahren: Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung finanziert die Versorgungsleistungen im Kapitaldeckungsverfahren. Dies bedeutet, dass für die gesamte Laufzeit der Versorgungsleistungen das erforderliche Kapital vorhanden sein muss. Wäre das nicht der Fall, könnten die Rentenzahlungen nicht mehr aus dem Kapitalstock geleistet werden, es müssten dann Anleihen bei den nächsten Generationen genommen werden. Gerade das ist nicht Zielsetzung des Versorgungswerks. Deshalb wird penibel Sorge getragen, dass der Kapitalstock ausreichend bemessen ist. Der Kapitalstock ist gebundenes Vermögen. Gelegentliche Kommentare, das Versorgungswerk wäre „reich" und könne daher sowohl bei der Rentenhöhe als auch bei Dynamisierungen „in die Vollen gehen", sind nicht nachvollziehbar, weil dabei die vorhandenen Leistungsverpflichtungen des Versorgungswerkes nicht berücksichtigt werden. Der Kapitalstock wird sowohl aktuariell als auch von den Wirtschaftsprüfern als auch vom aufsichtsführenden Ministerium periodisch geprüft; es wurde zu keinem Zeitpunkt festgestellt, der Deckungsstock wäre zu hoch. Aufgrund der biometrischen Änderungen (längere Lebenserwartung und damit längere Rentenbezugsdauer) mussten vielmehr jeweils nachträglich Zuführungen zum Kapitalstock für bereits zugesagte Anwartschaften vorgenommen werden, da aufgrund verlängerter Rentenlaufzeiten (vgl. 4.) die ursprünglichen Ansätze (Barwerte) unzureichend waren. 2. Zinsen und Zinseszinsen Infolge des Kapitaldeckungsverfahrens sammelt das Versorgungswerk Kapital an und legt dieses unter Berücksichtigung der versicherungsaufsichtsrechtlichen Bestimmungen rentierlich an. Zins und Zinseszins erhöhen die Kapitalanlagen. Diese Verzinsung kann in gewissem Umfang im Voraus abgeschätzt und in die Berechnungen einbezogen werden. Allerdings ist es im Laufe längerer Zeitabschnitte erforderlich, diese Einschätzungen zu überprüfen und ggf. zu revidieren. Als das Versorgungswerk 1984 gegründet wurde, war retrospektiv gesehen eine Kapitalverzinsung von 4 % ohne Probleme zu erwirtschaften, es waren sogar deutlich höhere Marktzinsen erzielbar. In die Berechnungen wurde daher als Rechnungszins eine dauernd erzielbare Rendite von 4 % als selbstverständlich unterstellt und über die Verrentungstabelle bereits vorweg in die Anwartschaften eingerechnet. Der überschießende Zinsertrag, also die über 4 % hinaus anfallenden Zinsen, wurden erst dann in Form von Dynamisierungen der Anwartschaften und Renten verteilt, nachdem sie auch wirklich erwirtschaftet wurden. Die Dynamisierung als Überschussverteilung konnte erst einige Jahre nach Gründung des Versorgungswerks aufgenommen werden und war für das jeweilige Geschäftsjahr zwangsläufig unterschiedlich. Der Kapitalmarkt bot schwankende Konditionen, wodurch die Erträge beeinflusst wurden. Aus diesen Gewinnen mussten mitunter aber auch vorrangig Lücken beim Deckungs2 stock aufgefüllt werden, die dadurch entstanden waren, weil z.B. höhere Lebenserwartungen oder sonstige biometrische Veränderungen zu längeren Rentenlaufzeiten führten. Nicht gewollt war nämlich, dass die Versicherten erst in höherem Lebensalter Rente beziehen sollten oder die Rente nicht lebenslang sondern nur über eine bestimmte Zeitdauer bezahlt werden sollte. Von diesen notwendigen Maßnahmen abgesehen, wurden die erzielten Überschüsse jeweils zeitnah und in vollem Umfang an die Versicherten weitergegeben. Bei Einschätzung der Versorgungshöhe muss daher die Einheit zwischen Vorabverteilung des Überschusses in Höhe des Rechnungszinses über die Verrentungssätze und nachträgliche Überzinsverteilung in Form der Dynamisierung im Auge behalten werden. Verteilt werden kann nur das, was tatsächlich an Erträgen erwirtschaftet wurde. 3. Die aktuelle Kapitalmarktsituation Die Kapitalanlagen des Versorgungswerks setzen sich aus drei Segmenten zusammen. Hauptsegment sind Rentenpapiere (ca. 87 %), bei denen der Marktzins die wesentliche Rolle spielt. Die anderen beiden Segmente sind Fonds (ca. 8 %) und Immobilien (ca. 5 %). Bei allen Segmenten gab es in den vergangenen Jahren deutliche Einbrüche und nur allmähliche Erholung. Im Bereich der Marktzinsen hält die Niedrigzinsphase weiter an. Befürchtungen, es werden sich in Europa japanische Verhältnisse einstellen (dort bringen Staatsanleihen seit Jahren nur 2 % Zinsertrag), scheinen sich glücklicherweise nicht zu realisieren. Andererseits sind auch Erwartungen nach stark steigenden Zinsen nicht realistisch. In Konsequenz bedeutet dies, dass bei Marktzinsen im Bereich von nur noch 3,5 % - 4 % und Vorabauskehrung von 4 % Zinsen über den Rechnungszins („Garantiezins") hinaus keine Spielräume mehr für Dynamisierungen bestehen und bei einem Absinken der Vermögensverszinsung unter 4 % durch die Verrentungstabelle mehr versprochen würde, als gehalten werden kann. Als Vorsichtsmaßnahme wurde deshalb für Beiträge ab 2005 eine neue Verrentungstabelle zur Umrechnung der Beiträge in Anwartschaften eingeführt, die jetzt auf einem Rechnungszins von 3,25 % basiert, also nur noch in dieser Höhe Zinsen über die Verrentungssätze vorab verteilt. Selbstverständlich werden weitere Überschüsse wieder an die Versicherten zeitnah verteilt, wenn sich solche ergeben. Ob die neue Verrentungstabelle im Endeffekt zu einer niedrigeren Versorgung führt, kann erst im Zusammenspiel mit den künftigen Anwartschafts- und Rentendynamisierungen beurteilt werden. Der Verwaltungsrat des Versorgungswerks hat sich jedenfalls nach intensiver Beratung für die Absenkung als Vorsichtsmaßnahme entschieden, denn die zeitnahe nachträgliche Verteilung von Überschüssen ist unproblematisch, während eine nachträgliche Kürzung von Renten oder Anwartschaften infolge zu hoher und nicht durch Kapital gedeckter Leistungsversprechen einen erheblicheren Eingriff bedeuten würde. Nur haltbare Versprechen sichern langfristig das Vertrauen in eine Versorgungseinrichtung. Dies ist Zielsetzung des Verwaltungsrats seit Gründung des Versorgungswerks. Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit auch alle Bemühungen unternommen, die jeweils erworbenen Anwartschaften und Renten unverändert zu erhalten. Auch jetzt benötigen die aus den bisherigen Verrentungstabellen resultierenden Anwartschaften und Renten auf Dauer einen Marktzins von 4 % und dieser muss für diese Bestands-Anwartschaften auf alle Fälle erwirtschaftet werden, damit sie bei Fälligkeit kapitalgedeckt sind (insofern ist für diese Anwartschaften das Risiko der unter den Rechnungszins sinkenden Vermögensverzinsung noch nicht gebannt). Wer im Zuge der neuen Verrentungstabelle von „Rentenkürzung" redet, berücksichtigt weder das Prinzip des Kapitaldeckungsverfahrens noch den Mechanismus der Gewinnverteilung, sondern erwartet unrealistischer Weise immerwährende hohe und nicht den Schwankungen des Kapitalmarkts unterworfene Kapitalerträge. Oder er erwartet Unterstützung durch Mäzene. Weder Bund noch Land werden diese Funktion übernehmen und Zuschüsse leisten. 4. Biometrie In Frage gestellt wird vereinzelt auch die Notwendigkeit von Zuführungen zum Kapitalstock infolge veränderter biometrischer Grundlagen. Von den diversen versicherungsmathematischen Annahmen ist die der ferneren Lebenserwartung mit die bedeutendste. Das Versorgungswerk wurde 1984 gegründet. Nach dem damaligen Kenntnisstand (Allg. Deutsche Sterbetafel 1972) lag die durchschnittliche weitere Lebenserwartung eines 65jährigen Mannes bei 12,06 Jahren, die von Frauen bei 15,8 Jahren. Die Sterbetafel 2000/2002 beobachtet bereits eine durchschnittliche weitere Lebenserwartung bei Männern von 15,93 Jahren, bei 3 Frauen von 19,55 Jahren. In dieser Zeitspanne wurden somit Lebenserwartungssteigerungen von 3,87 Jahren bei Männern und bei Frauen von 3,75 Jahren festgestellt. Diese Längerlebigkeit beträgt etwa 25 % der ursprünglichen Lebenserwartung und bedeutet, dass bei den Altersrenten und den Hinterbliebenenrenten gegenüber den ursprünglichen Annahmen von vor 30 Jahren aktuell um 25 % längere Rentenlaufzeiten zu erwarten sind (bei einer Altersrente von 1000 € sind dies ohne Dynamisierungen schon 45.000 € !). Im Rahmen des Kapitaldeckungsverfahrens heißt dies, dass das zusätzlich erforderliche Kapital für im Durchschnitt 3,8 Jahre länger laufende Renten in Form einer Kapitalstockerhöhung aufzubringen ist. Woher soll dieses Kapital kommen? Es musste aus den Zinsüberschüssen oberhalb des Rechnungszinses entnommen werden. Ab dem Jahr 2000 kommt erschwerend hinzu, dass das zusätzlich erforderliche Kapital für die längere Rentenlaufzeit nicht mehr anhand der retrospektiven tatsächlichen Sterblichkeiten aus den jeweils aktuellen Sterbetafeln abzuleiten ist, vielmehr wurden die Versorgungswerke rechtlich verpflichtet, die durchschnittliche weitere Lebenserwartung zu Grunde zu legen die voraussichtlich gelten wird, wenn die Mitglieder ihr Rentenalter erreicht haben werden. Dies bedeutet, dass z.B. für einen 1970 Geborenen die durchschnittliche weitere Lebenserwartung der Sterbetafel im Jahr 2033 (63. Lebensjahr) maßgeblich sein soll. Da es diese Sterbetafeln noch nicht gibt, muss als Schätzung die bisher beobachtete Zunahme der Lebenserwartung in die Zukunft projiziert werden. Damit wurden weitere erhebliche Zuführungen erforderlich, die ratenweise aufgebaut wurden und die Dynamisierungsmöglichkeiten stark einschränkten. 5. Hohe stille Reserven? In letzter Zeit wurden auch Behauptungen aufgestellt, das Versorgungswerk würde das bilanzielle Wertaufholungswahlrecht nicht nutzen. Hierdurch seien hohe stille Reserven entstanden, die bei der Beurteilung der versicherungstechnischen Lage des Versorgungswerks nicht positiv berücksichtigt würden. Diese Ansicht ist schon deshalb nicht nachvollziehbar, weil niemand ein Interesse an hohen stillen Reserven bzw. an einer Verschleierung von Überschüssen haben kann. Das Versorgungswerk gehört den Versicherten, es findet keinerlei Gewinnabfluss an Dritte statt. Wer soll ein Interesse daran haben, dass tatsächliche Überschüsse nicht verteilt werden? Stille Reserven sind lediglich in dem Umfang sinnvoll, wie sie zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit bezüglich der aufsichtsbehördlichen Stresstests und der vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Kapitalanlagestrategie dienen. Die Festlegung des Rechnungszinses ist nicht vom individuellen Portfolio des Versorgungswerks und etwaigen stillen Reserven abhängig, sondern von den durch den Kapitalmarkt vorgegebenen Konditionen (insbesondere der Bundesanleihen), die dann im Wege aufsichtsrechtlicher Vorgaben umzusetzen sind. In der privaten Versicherungswirtschaft wurde der Rechnungszins schon im Jahr 2000 auf 3,25 % und ab 2004 auf 2,75 % aufsichtsrechtlich festgelegt; derzeit wird eine weitere Absenkung auf 2,25 % diskutiert. Durch die rechtzeitige Absenkung des Rechnungszinses und somit der Verrentungstabelle für Beiträge ab 2005 konnte eine noch stärkere Absenkung aufgrund der aktuellen Diskussion zumindest vorerst verhindert werden! Unrichtig ist die These von den derzeit hohen stillen Reserven auch deshalb, weil im Zuge der Umstellung auf das neue Fondskonzept diese Erträge voll realisiert wurden. Darauf wurde im Geschäftsbericht für das Jahr 2003 auf Seite 16 unter der Rubrik „Bereich der Kapitalanlagen" hingewiesen. Bei den Immobilien sind stille Reserven in so marginalem Rahmen vorhanden, dass sich eine Diskussion über eine Wertaufholung erübrigt. Die Erwartung höherer Leistungen durch eine andere Bilanzierung sind daher unrealistisch. Festzuhalten bleibt, dass das Versorgungswerk keine unnötigen Thesaurierungen vornimmt, Gewinne zeitnah ausschüttet und darauf achtet, die Leistungen und somit auch das Leistungsniveau zu halten. Mit freundlichen Grüßen Ihre BAYERISCHE RECHTSANWALTS- UND STEUERBERATERVERSORGUNG www.brastv.de/Aktuelles
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